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Lärmaktionsplan

Überprüfung des Lärmaktionsplanes

Im Jahr 2015 wurde eine Lärmaktionsplanung in Notzingen durchgeführt. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, ihre Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen. Untersuchungsgegenstand in Notzingen war und ist lediglich die Landesstraße 1201 (Kirchheimer Straße / Hochdorfer Straße). Im Lärmaktionsplan vom August 2015 wurde eine Temporeduzierung auf 30 km/h gefordert und die Sanierung des Fahrbahnbelages.  

Der Entwurf des Kurzberichtes (549,7 KB) ist hier einsehbar. 

Bei der Fortführung des Lärmaktionsplanes ist die Bevölkerung zu beteiligen. 

Die Bürgerschaft kann Hinweise und Anregungen der Gemeindeverwaltung mitteilen bis zum 1. März 2021. 

Der Bericht und die Anregungen werden dann besprochen in der Gemeinderatssitzung am 15. März 2021.

Lärmaktionsplan 2015

Aufgrund einer europäischen Richtlinie muss für die Landesstraße (Kirchheimer Straße / Hochdorfer Straße), auf der täglich mehr als 8.200 Kraftfahrzeuge fahren,ein Lärmaktionsplan erstellt werden.

Das Büro SoundPLAN aus Backnang hat eine Maßnahmenkonzeption erarbeitet. Diese sieht unter anderem vor, die Tempo 30 - Regelung von Kirchheim kommend ab dem Ortsschild gelten zu lassen und schon vor dem Ortsschild das Tempo auf 50 zu reduzieren. Außerdem wird vorgeschlagen, den Straßenbelag zu erneuern.

Ein Bestandteil des Lärmaktionsplanes ist die Bürgerbeteiligung. Die in den nächsten Wochen eingehenden Maßnahmenvorschläge und Anregungen werden untersucht und bewertet und – wenn sinnvoll und möglich – in den Lärmaktionsplan-Entwurf mit aufgenommen.

Da die Gemeinde nicht zuständig ist für die Landesstraße werden die Empfehlungen nach dem Abschluss der Arbeit an die für die Landesstraße zuständigen Behörden weitergegeben die dann für die Umsetzung zuständig ist.

Lärmkartierung Notzingen (3,002 MB)

Lärmaktionsplan-Maßnahmenkonzeption (1005,9 KB)

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