Sie sind hier:: Startseite / Notzingen / Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhalt wird gerade erarbeitet.

Die Gemeinde Notzingen ist bemüht, den Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für notzingen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Kriterien sind aktuell auf notzingen.de nicht vorhanden 

Videos in Gebärdensprache

Auf das Video in Gebärdensprache wird aus Ressourcengründen verzichtet. 

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4.11.2020 erstellt. 

Rückmeldung zur Homepage

Falls Sie auf notzingen.de auf Inhalte stoßen, die

  • schwer zugänglich sind
  • die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder
  • inhaltlich unklar sind,

dann nehmen Sie über die Mailadresse gemeinde@notzingen.de oder telefonisch (07021/97075-0) Kontakt zu uns auf. 

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an gemeinde@notzingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. 

Falls die Gemeinde Notzingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten

  |