Sie sind hier:: Startseite / Notzingen / Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Überprüfung des Lärmaktionsplanes

Im Jahr 2015 wurde eine Lärmaktionsplanung in Notzingen durchgeführt. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, ihre Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen.
Der Entwurf des Kurzberichtes der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes bezieht sich auf die Kirchheimer Straße. Die Hochdorfer Straße ist nicht mehr vom Lärmaktionsplan umfasst, da er nur für Abschnitte anzufertigen ist mit mehr als 8.200 Kfz/24 h.

Die Bürgerschaft kann sich beteiligen und Stellungnahmen abgeben. Der  Entwurf empfiehlt, Tempo 30 in der Kirchheimer Straße bis zum Ortsschild auszudehnen,  auch schon vor dem Ortsschild (von Kirchheim kommend) beziehungsweise hinter dem Ortsschild (Richtung Kirchheim fahrend) die Geschwindigkeit zu reduzieren.
 
Überdies wird die Beantragung eines Lärmschutzfensterprogramms beim Straßenbaulastträger (Land Baden-Württemberg) angeregt.

Hier finden Sie den Kurzbericht inklusive Anlagen: 
- Kurzbericht zum Lärmaktionsplan  (73,7 KB)
- Anlage: Analyse des Verkehrslärms (168,8 KB)

Die Bürgerschaft kann der Gemeindeverwaltung Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan bis zum 27. Juli 2024 schriftlich mitteilen.

Lärmaktionsplan 2015

Aufgrund einer europäischen Richtlinie muss für die Landesstraße (Kirchheimer Straße / Hochdorfer Straße), auf der täglich mehr als 8.200 Kraftfahrzeuge fahren,ein Lärmaktionsplan erstellt werden.

Das Büro SoundPLAN aus Backnang hat eine Maßnahmenkonzeption erarbeitet. Diese sieht unter anderem vor, die Tempo 30 - Regelung von Kirchheim kommend ab dem Ortsschild gelten zu lassen und schon vor dem Ortsschild das Tempo auf 50 zu reduzieren. Außerdem wird vorgeschlagen, den Straßenbelag zu erneuern.

Ein Bestandteil des Lärmaktionsplanes ist die Bürgerbeteiligung. Die in den nächsten Wochen eingehenden Maßnahmenvorschläge und Anregungen werden untersucht und bewertet und – wenn sinnvoll und möglich – in den Lärmaktionsplan-Entwurf mit aufgenommen.

Da die Gemeinde nicht zuständig ist für die Landesstraße werden die Empfehlungen nach dem Abschluss der Arbeit an die für die Landesstraße zuständigen Behörden weitergegeben die dann für die Umsetzung zuständig ist.

Lärmkartierung Notzingen (3,002 MB)

Lärmaktionsplan-Maßnahmenkonzeption (1005,9 KB)

  |