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Gemeindeverwaltung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Verwaltungsgericht Stuttgart

Beschreibung

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
  • Abgabenrechts
  • Immissionsschutzrechts
  • Polizeirechts
  • Kommunalrechts
  • Hochschulrechts
  • Asyl- und Ausländerrechts

Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.

Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.

Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof.

Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.

Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.





Hausanschrift

Augustenstraße 5
70178 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Augustenstraße 5
70178 Stuttgart

Parkplatz

Für Besucher, die mit dem eigenen PKW anfahren, stehen beim Verwaltungsgericht Stuttgart selbst keine reservierten Parkplätze zur Verfügung. In der Nähe des Gerichts bestehen aber verschiedene Parkmöglichkeiten auf gebührenpflichtigen Parkplätzen.

Anfahrtsbeschreibung

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist im Bürogebäude Augustenhof in der Augustenstraße 5 untergebracht. Besuchern wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Das Gericht befindet sich nur wenige Gehminuten sowohl von der S-Bahn Haltestelle Feuersee als auch von der S-Bahnhaltestelle Stadtmitte (Ausgang Rotebühlplatz) entfernt. Beide Haltestellen werden von allen S-Bahnlinien angefahren (vom Hauptbahnhof aus in Richtung Schwabstraße). Von der Haltestelle Feuersee (übernächste Station vom Hauptbahnhof) erreichen Sie das Gerichtsgebäude, indem Sie den Aufgang am Ende des von der Innenstadt (Hauptbahnhof) kommenden Zuges wählen (Aufgang Silberburgstraße) und nach der Rolltreppe den rechten Ausgang (Rotebühlstraße / Rothebühlplatz) benutzen. Dann folgen Sie der Silberburgstraße bis zur Kreuzung mit der Augustenstraße und halten sich dort links. Wenn Sie an der Haltestelle Stadtmitte aussteigen, verlassen Sie den S-Bahnbereich durch den Aufgang Rotebühlplatz, Ausgang Paulinenstraße. Über eine kleine Anlage und einen Parkplatz erreichen Sie die verkehrsreiche Einmündung der Paulinenstraße in die Rotebühlstraße. Nach Überquerung der Paulinenstraße halten Sie sich links und sehen dann an der Einmündung der Augustenstraße rechts den Augustenhof.

Kontakt

Telefon +0 71 16 67 30 ()
Fax (07 11) 66 73-68 01
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.fd94ad56-9d37-401c-8815-0b823acd931b.5ed6
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