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Aktuelles aus Notzingen

Rauchverbot im Wald
Ab 1. März ist das Rauchen im Wald wieder verboten. Dieses im Landeswaldgesetz ausgesprochene Verbot gilt jeweils bis zum 31. Oktober jeden Jahres. Wer auf einer durch den Wald führenden Straße eine brennende Zigarette wegwirft bzw. aus dem Auto wirft, kann ungewollt zum Brandstifter werden. Derartige Fahrlässigkeiten verursachen jährlich zahlreiche Waldbrände. Diese Unsitte wird deshalb als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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